Satzungen & Gebühren
für Schweigen-Rechtenbach
Satzungen & Gebühren
Grünabfall-Lagerplatz der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach
Bedingungen und Öffnungszeiten (laut Beschluss des Ortsgemeinderates vom 19. September 2000):
- Nur für Einwohner von Schweigen-Rechtenbach
- Nur für häuslichen organischen Grünabfall (bis 8 cm Durchmesser) aus Hausgärten in haushaltsüblichen Mengen
- Keine Rodungen bzw. Grünschnitte aus gewerblichen oder landwirtschaftlichen Grundstücken
- Kein Rasenschnitt
Öffnungszeiten:
- In der Hauptsaison (Oktober bis März):
an jedem 1. Freitag im Monat von 14.00 bis 15.00 Uhr und an jedem 3. Samstag im Monat von 14.00 bis 15.00 Uhr - In der Nebensaison (April bis September):
- an jedem 1. Freitag im Monat von 14.00 bis 15.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten erfolgt keine Annahme. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Strafanzeige.